- 1999 - Absolvent der juristischen Fakultät der Europäischen Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder,
- 1999 - Absolvent der juristischen Fakultät der Adam Mickiewicz Universität in Poznań,
- 1999 - Absolvent der Germanistik der Universität Wrocław,
- 1999 - 2009 - wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder (führte die Unterricht im polnischen Zivil- und Familienrecht für die Studenten der juristischen Fakultät durch),
- 2003 - 2007 - Anwaltsausbildung bei der Rechtsanwaltskammer in Zielona Góra,
- 2007 - Eintragung auf die Rechtsanwaltsliste,
- 2006 - Eintragung auf die Liste der gerichtlich vereidigten Dolmetschern für deutsche Sprache.
Unsere Kanzlei ist in Polen tätig und kooperiert mit Kanzleien in Deutschland. Wir bieten folgende Leistungen an:
Alle die durch die Mandanten übermittelnden Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Über die Hälfte unserer Mandanten kommt aus Deutschland, die wir erfolgreich in Polen vertreten. Wir stehen für umgehendes juristisches Handeln zur Sicherung der Interessen unserer Mandanten, sowie stete Information über den Verfahrensstand. Fließende Kenntnisse der deutschen Sprache tragen dazu bei, daß der Kontakt zwischen Anwalt und Mandanten weitgehend ohne zusätzlichen Personen (z.B. Dolmetscher) erfolgt. Dies trägt zu einem engen Vertrauensverhältnis bei. Wir arbeiten mit deutschen Versicherungsgesellschaften wie der ARAG oder dem ADAC zusammen. Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, zahlen Sie gar nichts. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Übergrenzender Charakter der Kanzlei, Erfahrung im deutsch - polnischen Rechtsverkehr, wie auch Kontakte mit deutschen Anwälten bringen dazu bei, daß die Kanzlei in der Lage ist, wirksam die deutschen Mandanten in Polen und die polnischen Mandanten in Deutschland zu vertreten.